Aufgaben
Die Schwerbehindertenvertretung ist zuständig für Aufgaben nach dem Sozialgesetzbuch IX. Sie fördert die Eingliederung schwerbehinderter Menschen in die Dienststelle, vertritt ihre Interessen und steht ihnen beratend und helfend zur Seite.
Insbesondere hat sie eine:
Überwachungsfunktion
Die Schwerbehindertenvertretung hat vor allem darüber zu wachen, dass die zugunsten schwerbehinderter Menschen geltenden Gesetze, Verordnungen, Tarifverträge und Dienstvereinbarungen durchgeführt, insbesondere der Arbeitgeber die ihm nach dem SGB IX obliegenden Verpflichtungen erfüllt werden.
Vorsorgefunktion
Die Schwerbehindertenvertretung hat Maßnahmen, die den schwerbehinderten Menschen dienen, insbesondere präventive Maßnahmen, bei den zuständigen Stellen wie Integrationsamt, Agentur für Arbeit und Sozialversicherungsträger zu beantragen.
Vermittlerfunktion
Sie hat Anregungen und Beschwerden von schwerbehinderten Menschen entgegenzunehmen und falls sie berechtigt erscheinen, durch Verhandlung mit dem Arbeitgeber auf eine Erledigung hinzuwirken.
Über den Stand und das Ergebnis der Verhandlung hat die Schwerbehindertenvertretung die schwerbehinderten Menschen zu unterrichten.
Unterstützungsfunktion
Bei Anträgen an das Versorgungsamt und die Agentur für Arbeit hat die Schwerbehindertenvertretung die Beschäftigten zu unterstützen.