Bewohner*innenbeiräte
Die Bewohner*innenbeiräte der Wohnhäuser
Uns ist es wichtig, die Bewohner*innen in die Betriebs- und Entscheidungsprozesse der Wohnhäuser einzubeziehen. Eine wichtige Funktion übernehmen dabei die Bewohner*innenbeiräte.
Im Wohn- und Teilhabegesetz heißt es (§ 6 Abs. 1 WTG):
„Die Bewohner vertreten ihre Interessen durch einen Beirat in Angelegenheiten des Betriebs der Betreuungseinrichtung wie Unterkunft, Betreuung, Aufenthaltsbedingungen, Heimordnung, Verpflegung und Freizeitgestaltung im Rahmen von Mitwirkung und Mitbestimmung“.
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